Allgemeine Lieferungs-, Montage und Zahlungsbedingungen der Baumgart GmbH & Co. KG, Ahornstraße 18, 23701 Süsel / OT Röbel

§ 1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. Diese Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen der Firma Baumgart GmbH & Co. KG verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Verbraucher im Sinne dieser Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferbedingungen die Bezeichnung "Besteller" verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Reparaturaufträgen, Angeboten und Vertragsabschlüssen gilt das BGB, es sei denn es ist ausdrücklich die Ausführung nach VOB vereinbart worden.

§ 2 Angebot und Abschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Abmessungen, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Maßangaben in unseren Angeboten sind Circa-Angaben und es wird keine Gewähr auf extern bestellte Waren auf Grundlage unseres Angebotes genommen.
3. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festgehalten werden.
4. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn, der Besteller widerspricht dieser vor der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang der Auftragsbestätigung.
5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma Baumgart GmbH & Co. KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
6. Die schriftlich angebotenen Dienstleistungen der Baumgart GmbH & Co. KG enthalten keine Elektro-, Maler-, Maurerarbeiten oder sonstige gewerksfremde Arbeiten und Nebenarbeiten, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
7. Bauelemente, die von der Baumgart GmbH & Co. KG montiert werden, werden zum Bauanschluss hin mit Flachleisten verkleidet oder die Anschlussfuge wird versiegelt. Anderweitige Verkleidungsarbeiten werden extra berechnet, es sei denn es ist im Angebot/Auftrag explizit aufgeführt.
8. Glasscheiben unter 0,25 m² Grundfläche werden pauschal mit 0,25 m² Grundfläche berechnet.
9. Ein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen ist ausgeschlossen.
10. Wir behalten uns vor für ausgewählte Angebotserstellungen eine Bearbeitungsgebühr zu fordern. Der Kunde wird darauf im Vorfeld ausdrücklich hingewisen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten "ab Werk", ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet.
2. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.
3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.
4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden.
5. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk".
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist.
4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Vorstehende Nummern 1 bis 4 gelten auch für Teillieferungen.
6. Die Firma Baumgart GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Baumgart GmbH & Co. KG nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen. Die Firma Baumgart GmbH & Co. KG ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlichen vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.
7. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

§ 5 Lieferzeiten
1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin von der Firma Baumgart GmbH & Co. KG zugesagt worden. Circa-Angaben sind unverbindlich.
2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von der Firma Baumgart GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Besteller als auch die Firma Baumgart GmbH & Co. KG ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten, sofern die Ware sich noch nicht in der Produktion befindet.

§ 6 Mängelansprüche
1. Ansprüche wegen Mängel stehen dem Besteller, wenn er Unternehmer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Firma Baumgart GmbH & Co. KG ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Besteller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Besteller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Die Firma Baumgart GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhalten.
3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
4. Für Glas und kombinierte Glaselemente gilt: Interferenzerscheinungen, barometrisch bedingte Doppelscheibeneffekte, Anisotropien bei Einscheibensicherheitsglas/Teilvorgespanntes Glas, Kondensation auf den Außenflächen von Isolierglas, Klappergeräusche bei Sprossenisolierglas, Farbunterschiede bei Beschichtungen und unterschiedlichen Glaschargen und ggf. Unebenheiten im Randverbund stellen keinen Mangel dar, der zur Reklamation berechtigt. Branchenübliche Maßtoleranzen sind zulässig. Zur Wertung der visuellen Qualität von Glas liegt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ zu Grunde. Für Beschädigungen oder Veränderungen – gleich welcher Art – wird an kundenseitig gestelltem Glas bzw. Ware, die geändert werden soll keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Für Glasbruch (thermischer und/oder mechanischer Art) nach erfolgtem Einbau durch die Baumgart GmbH & Co. KG und Abnahme durch den Auftraggeber wird keine Gewährleistung übernommen. Aufgrund von Mikrosprüngen in der Glaskante, welche herstellungsbedingt auftreten können geht das Risiko des Glasbruchs nach erfolgtem Einbau auf den Auftraggeber über.
6.Die Firma Baumgart GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Firma Baumgart GmbH & Co. KG beruhen. Soweit die Firma Baumgart GmbH & Co. KG keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Nummer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Verjährungsfristen für Mängelansprüche für Privatkunden gelten nach § 634a BGB, zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht; fünf Jahre bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht und im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungfrist. Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Kaufdatum, wenn der Besteller Privatkunde ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren im Übrigen bleibt ausgeschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist.
Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Firma Baumgart GmbH & Co. KG nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Bei Montage- und Reparaturarbeiten kann es zu Beschädigungen der Laibungen (Tapeten/Putz) im Fensterbereich kommen, da dies in manchen Situationen technisch nicht anders machbar ist. Nachfolgende Maler- oder andere Gewerksarbeiten werden nicht übernommen.

§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet die Firma Baumgart GmbH & Co. KG im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Baumgart GmbH & Co. KG. Die Haftung von der Firma Baumgart GmbH & Co. KG bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Montagevoraussetzungen
1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller der Firma Baumgart GmbH & Co. KG spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere, dass alle notwendigen Vorarbeiten wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Die Laibungen sind in Form eines Glattstriches zu begradigen.
3. Der Besteller hat das Montagepersonal über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweiß- oder Trennarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller der Firma Baumgart GmbH & Co. KG von der Schadensersatzpflicht freizustellen.
4. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden.
5. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten, bei denen ein Arbeitsgerüst unverzichtbar ist, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein Arbeitsgerüst nach allen geltenden Sicherheitsvorschriften aufgestellt und zur Verfügung gestellt wird. Ist dies nicht der Fall wird von der Baumgart GmbH & Co. KG ein werkseigenes Gerüst aufgestellt und zur Verfügung gestellt, dessen Abrechnung extra ausgewiesen wird.

§ 9 Stundenlohnarbeiten
Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn (15 min. Taktung) abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung et cetera. Die Zeitrechnung beginnt ab Werk inklusive Aufladen, sowie der Fahrtzeit. Beendet wird die Zeitrechnung bei Ankunft am Werk, inklusive Rückfahrt. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten der Firma Baumgart GmbH & Co. KG.
2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.
3. Für Reparaturarbeiten werden keine Angebote erstellt. Es wird nach Zeit und Materialaufwand abgerechnet.
4. Für Schlüsselnotdienst-Einsätze gelten gesonderte Regelungen. Notdienst gilt von Montag-Freitag von 18:00-6:00, samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig.

§ 10 Abnahme
1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen.
2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm von der Firma Baumgart GmbH & Co. KG bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
3. Von der Abnahme an bestehen gegen die Firma Baumgart GmbH & Co. KG keine Mängelansprüche aus § 634 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.

§ 11 Hinweispflicht
1. Gemäß DIN 1946-6 muss ein Lüftungskonzept von einem Planer erstellt werden, wenn bei einem Altbau mehr als 1/3 der Fenster getauscht werden oder mehr als 1/3 des Hauses gedämmt wird.
2. Auf Reparaturarbeiten an Werken, die von Fremdfirmen oder in Eigenleistung erstellt wurden wird von Seiten der Baumgart GmbH & Co. KG keine Gewährleistung gegeben, ebensowenig für Kundeneigene Materialen, Bauelemente etc. die von der Baumgart GmbH & Co. KG bearbeitet/geändert werden sollen (Siehe § 6 Mängelansprüche).
3. Um thermische Sprünge an Verglasungen zu vermeiden ist es dringend notwendig keine Sitzkissen oder ähnliches davor abzulegen. Dies führt zu einem Hitzestau und verursacht einen thermsichen Sprung, da Floatglas keine hohe Wechseltemperatur aufweist.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Baumgart GmbH & Co. KG vereinbart. Das selbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 13 Widerrufsrecht
Ein Widerruf ist grundsätzlich für alle Käufe von Maßanfertigungen ausgeschlossen.

 

Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO

 

1. Name und Kontdaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen, sowie Art, Zweck, Verwendung und Löschung der personenbezogenen Daten

Wir, die Firma Baumgart GmbH & Co. KG, Ahornstr. 18, 23701 Süsel / OT Röbel,

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